Am 06. Februar 2023 ist die neue Förderrichtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investierender für junge innovative Unternehmen (INVEST-Zuschuss für Wagniskapital) in Kraft getreten.
Die neue Richtlinie enthält zahlreiche Modifizierungen gegenüber der alten Förderrichtlinie, die zum 01.01.2017 in Kraft trat. Die neue Richtlinie hat aus Sicht der Business Angels überwiegend zu einer Verschlechterung der Förderung geführt. Ein wichtiges Kriterium, das vielen Business Angels nicht bewusst ist, blieb jedoch unverändert: Gesellschafterdarlehen in Beteiligungsgesellschaften sind der Knock-out für die Bewilligung des INVEST-Zuschusses!